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Darf man ein KI-Bewerbungsfoto verwenden? Was in der Schweiz gilt

Für Bewerbungen ist ein KI-Foto in der Schweiz zulässig, für Pass und ID nicht. Die Belege, die unbequemen Recruiter-Zahlen und die Grenze.

Redaktion Dossierfoto Stand 2026-09-14 12 Minuten Lesezeit

Für eine Bewerbung in der Schweiz dürfen Sie ein KI-Bewerbungsfoto verwenden: Kein Gesetz verbietet es, und die einzige verifizierte Schweizer Behördenaussage zum Thema stellt KI-Porträts für Bewerbungen ausdrücklich frei. Für Pass und Identitätskarte gilt das Gegenteil, dort ist jede Bearbeitung unzulässig, ob mit KI oder ohne. Die Bedingung, an der alles hängt, ist nicht juristischer, sondern tatsächlicher Natur: Das Bild muss Sie zeigen, so wie Sie am Vorstellungsgespräch erscheinen.

Dieser Text ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Er sammelt, was sich mit Quelle und Datum belegen lässt, und benennt die Stellen, an denen die Belege fehlen.

Es gibt kein Gesetz, das KI-Bewerbungsfotos verbietet

In der Schweiz gehört ein Foto zur Bewerbung. jobs.ch schreibt im Job-Coach (aktualisiert 01.10.2024): "In der Schweiz ist es im Gegensatz zu Ländern wie den USA nach wie vor üblich, dass ein Lebenslauf ein Foto enthält." Üblich heisst nicht vorgeschrieben, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Was fehlt, ist auch ein Gegenstück. Die Schweiz kennt kein Antidiskriminierungsgesetz für den Bewerbungsprozess, wie es Deutschland seit 2006 mit dem AGG hat. Es gibt also weder eine Norm, die das Foto verlangt, noch eine, die es einschränkt.

Für KI-Bilder gilt dasselbe in schärferer Form. Es existiert keine Schweizer Regelung, die sie im Bewerbungsverfahren erlaubt oder verbietet. Robert Half beschreibt die Lage für Deutschland, und sie lässt sich auf die Schweiz übertragen, weil in beiden Ländern dieselbe Leerstelle besteht. Dort heisst es, es gebe "keine Pflicht, ein Bewerbungsfoto einzureichen" und auch "keine klare Regelung, ob KI-Bilder erlaubt oder verboten sind". Entscheidend sei, "dass das Bild nicht irreführend ist und keine falschen Tatsachen vorspiegelt".

Der EU AI Act ändert daran für Schweizer Bewerbungen nichts, er gilt hier nicht unmittelbar. Was bliebe, wäre das allgemeine Verbot, im Bewerbungsverfahren zu täuschen. Dieser Punkt ist in der zugrunde liegenden Recherche ausdrücklich als nicht belegt markiert: Es wurde keine Schweizer Leitlinie und keine Rechtsprechung gefunden, die ein KI-Bewerbungsfoto als Täuschung einordnet. Wer hier eine belastbare Aussage braucht, braucht eine anwaltliche Prüfung, nicht einen Ratgebertext.

Die eine Stelle, an der die Schweizer Rechtslage unzweideutig ist, betrifft nicht die Bewerbung.

Pass und Identitätskarte: hier hört es auf

Der einzige verifizierte Schweizer Behördensatz zum Thema stammt von fedpol. Die Sprecherin Imane Rekkas sagte 20 Minuten (Artikel vom 23.03.2025) zu Pass- und Ausweisfotos, das Foto dürfe nicht "retuschiert oder sonst wie bearbeitet sein, ob mit KI oder anderen Mitteln spielt keine Rolle". Und weiter: "Es ist wichtig, dass das Bild der Inhaberin oder dem Inhaber entspricht."

Das ist kein Verordnungstext, sondern eine Medienauskunft, und als solche zu lesen. Die Aussage ist trotzdem eindeutig genug, um daraus eine Regel zu machen: Ein KI-Bild ist für Pass und Identitätskarte nicht verwendbar, und einen Ermessensspielraum gibt es dort nicht. Die Vorgaben für biometrische Ausweisbilder verlangen ein unverändertes Abbild, und ein generiertes oder nachbearbeitetes Porträt erfüllt das nicht, auch wenn die Bearbeitung zurückhaltend ausfällt.

Derselbe 20-Minuten-Artikel stellt für Bewerbungen mehrere KI-Plattformen als nutzbare Option vor und warnt zugleich davor, dass zu stark aufpolierte Porträts der Glaubwürdigkeit schaden. Die Trennlinie verläuft also nicht zwischen Technik und Handarbeit, sondern zwischen Ausweis und Dossier. Wer beides braucht, braucht zwei verschiedene Bilder. Die Unterschiede in Format, Ausschnitt und Zweck stehen im Artikel zu Passfoto und Bewerbungsfoto.

Die Umfrage, die beide Antworten gleichzeitig gibt

Die meistzitierte Zahlenbasis zu diesem Thema stammt von Ringover. Befragt wurden im Juni 2024 nach eigenen Angaben 1087 Recruiter; die Auswertung erschien am 11.07.2024, die viel verlinkte Aufbereitung bei tech.co am 13.08.2024. Für den Test wurden von fünf Personen echte Porträts gesammelt und KI-Varianten mit vier Werkzeugen erzeugt, von einem Gratisdienst bis zum teuersten Anbieter im Feld.

Die Ergebnisse widersprechen sich nicht, aber sie werden fast immer halbiert zitiert.

Drei Viertel der Recruiter, genau 76,5 Prozent, zogen im Blindtest das KI-Foto dem echten vor. Erkannt wurden die KI-Bilder in 39,5 Prozent der Fälle korrekt, also seltener als bei blossem Raten, während sich 80 Prozent der Befragten für treffsicher hielten. Je teurer das Werkzeug, desto schlechter die Erkennung: Bei den teuersten Bildern lagen nur 29,2 Prozent richtig, beim Gratiswerkzeug immerhin 58,9 Prozent.

Die andere Hälfte derselben Befragung steht dagegen. Zwei Drittel, 66 Prozent, gaben an, sie wären von einer Kandidatin oder einem Kandidaten abgeschreckt, wenn sie erkennen würden, dass das Foto KI-generiert ist. 88 Prozent finden, die Verwendung eines KI-Fotos sollte offengelegt werden.

Ringover-Umfrage unter 1087 Recruitern: im Blindtest bevorzugt, bei Offenlegung abgelehnt Solange niemand von der KI weiss bevorzugen das KI-Foto im Blindtest 76,5 % erkennen ein KI-Foto korrekt, Zufall wäre 50 Prozent 39,5 % Sobald sie es erfahren wären von der Person abgeschreckt 66 % erwarten, dass ein KI-Foto offengelegt wird 88 % Ringover, Umfrage unter 1087 Recruitern, Juni 2024, publiziert 11.07.2024. Anbieterstudie, nicht begutachtet. Stimulusmaterial: fünf fotografierte Personen.
Dieselbe Befragung liefert das stärkste Argument für KI-Fotos und das stärkste dagegen. Die Balken oben wachsen von links, die unteren von rechts: Sie messen zwei gegenläufige Bedingungen, nicht dieselbe Situation.

Bevor jemand diese Zahlen als Beweis benutzt, gehören die Einschränkungen dazu. Ringover verkauft Kommunikationssoftware und hat die Studie als Marketingmaterial publiziert; sie ist nicht begutachtet, es gibt keine veröffentlichte Gewichtung, keinen genannten Panelanbieter und keine Rohdaten. Das gesamte Bildmaterial stammt von fünf Personen. Die 76,5 Prozent entstanden in einer Zwangswahl zwischen einem echten und zwei KI-Bildern, was die Basisrate schon zugunsten der KI verschiebt. Befragt wurden US-Recruiter, nicht Schweizer.

Ausserdem messen die beiden Hälften verschiedene Dinge. Die 39,5 Prozent sind eine Leistung, die 66 Prozent sind eine Absichtserklärung. Was Menschen in einer Umfrage über ihr künftiges Verhalten sagen, ist nicht dasselbe wie das Verhalten.

Was die begutachtete Forschung dazu sagt

Die schlechte Erkennungsquote ist kein Ausreisser der Ringover-Zahlen. Nightingale und Farid fanden 2022 in PNAS, dass synthetische Gesichter von echten nicht zu unterscheiden sind: In ihrem ersten Experiment mit 315 Teilnehmenden lag die Trefferquote bei 48,2 Prozent, also unter dem Zufall, und selbst mit Training und Rückmeldung stieg sie nur auf 59,0 Prozent. KI-Gesichter wurden zudem als vertrauenswürdiger bewertet als echte. Die Meta-Analyse von Diel und Kollegen aus dem Jahr 2024 fasst 56 Studien mit 86155 Teilnehmenden zusammen und kommt bei Bildern auf 53,16 Prozent Erkennungsgenauigkeit.

Wichtiger für die Bewerbungsfrage ist eine neuere Arbeit. Long und Kollegen veröffentlichten am 04.09.2026 in Cyberpsychology eine präregistrierte Studie mit 817 Teilnehmenden zu KI-generierten Profilbildern im Headshot-Stil. Die KI-Bilder wurden als qualitativ besser bewertet als professionelle Fotos derselben Personen. Die Offenlegung, dass ein Bild KI-generiert sei, senkte das Qualitätsurteil (b = minus 0,149, p = 0,041). Auf die wahrgenommene soziale Attraktivität und die Vertrauenswürdigkeit der abgebildeten Person hatte weder die KI-Generierung noch die Offenlegung einen signifikanten Effekt (p = 0,306 und p = 0,655).

Die Offenlegung trifft also die Bewertung des Bildes, nicht die Glaubwürdigkeit der Person. Das widerspricht den 66 Prozent von Ringover nicht, es misst etwas anderes: dort eine Einstellung, hier eine Reaktion unter kontrollierten Bedingungen.

Und die Zahl, die alle gerne hätten, gibt es nicht. Es existiert keine Studie, die die Einladungsquote mit KI-Foto gegen die Einladungsquote mit echtem Foto misst, weder als Feldexperiment noch als Audit-Studie. Wer Ihnen sagt, ein KI-Foto koste Sie X Prozent der Einladungen, hat diese Zahl nicht.

LinkedIn erlaubt es, mit genau einer Bedingung

Für Profilbilder gibt es anders als für Bewerbungen eine geschriebene Regel. Die LinkedIn-Hilfeseite zu Profilfotos hält fest: "You can use an illustration, caricature, or other artistic rendering of yourself, but your profile photo must reflect your likeness." Auf Deutsch: Eine Illustration, Karikatur oder andere künstlerische Darstellung von sich selbst ist zulässig, das Profilfoto muss aber die eigene Erscheinung wiedergeben.

KI-Generierung steht nicht auf der Verbotsliste. Die nennt Firmenlogos, Emojis, Landschaften, Tiere, Wörter, Flaggen, Kinderfotos und Bilder anderer Personen einschliesslich Stockfotos. Ein LinkedIn-Sprecher bestätigte gegenüber CNBC am 18.10.2025, die Plattform erlaube den Einsatz von Werkzeugen einschliesslich KI, um Profilfotos zu verbessern oder zu erstellen, das Foto müsse die eigene Erscheinung wiedergeben. Nicht konforme Fotos können entfernt werden.

Zwei Vorbehalte aus der Recherche gehören dazu. Erstens war der CNBC-Artikel direkt nicht abrufbar; das Sprecherzitat ist über Zweitveröffentlichungen belegt, die LinkedIn-Hilfeseite konnte in einem Teil der Prüfung nicht direkt verifiziert werden. Zweitens, und das ist die häufigste Falschbehauptung in Anbieterblogs: Für die Aussage, LinkedIn kennzeichne KI-Profilfotos mit einem Hinweis, fand sich kein Beleg. LinkedIn zeigt Content Credentials nach dem C2PA-Standard für Bild- und Videoinhalte im Feed, nachweislich aber nicht für Profilbilder.

Die Bedingung zielt damit auf die Ähnlichkeit, nicht auf das Verfahren. Dieselbe Linie ziehen die Schweizer Personalfachleute, nur ohne Regelwerk dahinter.

Was Schweizer Personalfachleute sagen

Robert Half Schweiz hat im Mai 2025 eine Einordnung publiziert, und sie ist zweiteilig. Der empfehlende Teil lautet: "Nutzen Sie KI-Bewerbungsbilder, wenn Sie schnell, kostengünstig und flexibel ein professionelles Foto benötigen." Der warnende Teil wiegt schwerer: "Recruiter:innen berichten, dass allzu perfekte Fotos schnell als künstlich entlarvt werden und im Zweifel eher Skepsis als Begeisterung auslösen." Martin Schröder ergänzt dort: "Spätestens im Vorstellungsgespräch, wenn der echte Mensch auf das KI-Bild trifft, kann das für Irritationen sorgen." Ist die Person kaum wiederzuerkennen, könne das "im Zweifel sogar ein Ausschlusskriterium sein".

Die Zürcher Personalberatung Schluchter, Licci & Partner hat ein KI-Foto selbst ausprobiert und beschreibt das Ergebnis als "bearbeitet, die Haut erscheint unnatürlich perfekt". Sie empfiehlt weiterhin den Fotografen und will ein Bild, das "vor allem natürlich, sympathisch und authentisch" wirkt.

Auffällig ist, was in keiner der Schweizer Quellen steht. Keine bezeichnet KI-Fotos als grundsätzlich täuschend. Der Vorwurf gilt immer dem Ergebnis, nie dem Verfahren. Das deckt sich mit dem meistgenannten Verdachtsauslöser aus der Ringover-Umfrage: Auf die Frage, was ein KI-Foto verrate, nannten 54,8 Prozent fehlerhafte Bildstellen, aber 43,6 Prozent schlicht "zu makellos".

Handyfoto mit Blitz in einer Küche, Mann mit Brille und Bart
Ausgangsbild: Handyblitz, Küche, Brille, Bart. Die abgebildeten Personen in diesem Artikel sind nicht real, die Musterbilder stammen aus unseren eigenen Testläufen.
Dasselbe Gesicht als Bewerbungsfoto, Brillenfassung und Bartform unverändert
Dasselbe Gesicht nach der Bearbeitung. Fassungsform, Bart, Hautstruktur und Alter bleiben stehen. Geändert wurden Kleidung, Hintergrund und Licht. Weitere Paare stehen in der Musterstrecke.

Es gibt in dieser Sache eine Ironie, die man aussprechen sollte. Die meistgenannte Schweizer Warnung zum Bewerbungsfoto lautet, kein Selfie zu verwenden. jobs.ch schreibt: "Blöde Grimassen oder Party-Fotos sind aber auch in diesen Fällen tabu und auch Selfies sind keine geeigneten Bewerbungsfotos." Ein Dienst, der aus einem Handyfoto ein Bewerbungsbild macht, nimmt genau das als Eingabe. Der Unterschied liegt darin, was hinten herauskommt: Das Selfie ist der Rohstoff, nicht das Ergebnis. Wie das bei uns abläuft, steht unter So funktioniert es.

Was der EDÖB verlangt

Die für dieses Thema direkteste Aussage einer Schweizer Behörde steht im Positionspapier "KI und Datenschutz" des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vom 24.09.2025. Wörtlich:

"Auch die Verwendung von Programmen, welche die Verfälschung von Gesichtern, Bildern oder Sprachnachrichten von identifizierbaren Personen ermöglichen, muss stets deutlich erkennbar sein, soweit sie sich im konkreten Fall nicht ohnehin aufgrund strafrechtlicher Verbote als gänzlich unrechtmässig erweist."

Das ist ein allgemeiner Transparenzgrundsatz, keine Verfügung gegen Bewerbungsfoto-Dienste. Eine EDÖB-Stellungnahme speziell zu einwilligungsbasierten KI-Porträtdiensten wurde trotz gezielter Suche nicht gefunden. Wegdiskutieren lässt sich der Satz trotzdem nicht: Wer Gesichter per KI verändert, soll diese Herkunft erkennbar machen.

Am 23.02.2026 hat der EDÖB gemeinsam mit 60 weiteren Datenschutzbehörden eine Erklärung zu KI-generierten Bildern veröffentlicht. Sie verlangt unter anderem "die Gewährleistung einer angemessenen Transparenz hinsichtlich der Fähigkeiten von KI-Systemen, Schutzmassnahmen, zulässigen Verwendungszwecken und Folgen eines Missbrauchs" sowie "die Bereitstellung wirksamer Mechanismen für Betroffene zur raschen Löschung der sie betreffenden schädlichen Inhalte". Das richtet sich an Anbieter, nicht an Bewerber.

Die drei Anforderungen passen nicht zusammen. Die Behörde will Erkennbarkeit, 88 Prozent der Recruiter wollen Offenlegung, und zwei Drittel reagieren negativ, sobald sie es erfahren. Der Dienst kann diesen Konflikt nicht für Sie lösen. Er kann nur dafür sorgen, dass Sie wissen, was Sie kaufen, und dass das Ergebnis zurückhaltend genug ist, um nicht als aufpoliert aufzufallen. Ob Sie die Herkunft gegenüber einem Arbeitgeber nennen, ist Ihre Entscheidung. Weitere Fragen dazu beantworten wir unter Fragen.

Was hier nicht belegt ist

An vier Stellen fehlen die Belege, und das ändert, wie belastbar die Antwort ganz oben ist.

Für die Schweiz existiert keine Rechtsprechung und keine behördliche Leitlinie zur Frage, ob ein KI-Bewerbungsfoto eine Täuschung im Bewerbungsverfahren darstellt. Die einzige gefundene Behördenaussage betrifft Ausweise. Zur Bewerbungsseite hat sich keine Schweizer Stelle geäussert, weder SECO noch ein HR-Verband.

Es gibt keine Erhebung darüber, wie viele Schweizer Bewerbungen überhaupt ein Foto enthalten. Zahlen dazu stammen aus Deutschland und sind nicht übertragbar.

Zur Einladungsquote mit und ohne KI-Foto fehlt jede Studie. Alle kursierenden Prozentangaben zu diesem Punkt liessen sich auf keine Primärquelle zurückführen.

Mehrere populäre Zahlen halten der Prüfung ebenfalls nicht stand. Die Behauptung, Beiträge von Profilen mit KI-Foto verlören 29 Prozent Reichweite, stützt sich auf angebliche interne LinkedIn-Daten, die es nicht gibt. Eine Umfrage von StandOut CV zu KI-Headshots, die in mehreren Artikeln zitiert wird, existiert nicht; die Zahlen darin sind die Ringover-Daten. Adecco, Randstad, Robert Half und CareerBuilder haben entgegen häufigen Zitaten keine Prozentzahl zur Ablehnung von KI-Bewerbungsfotos veröffentlicht.

Was Sie tun sollten, und wo die Grenze liegt

Die Reihenfolge ist so gemeint, wie sie dasteht. Der erste Punkt spart Ihnen im Zweifel den Kauf.

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt ein neues Bild brauchen. Ein aktuelles, gut belichtetes Foto von einem Menschen, der Sie kennt, schlägt jedes generierte Bild, und ein Fotograf liefert im Zweifel mehr als ein Porträt. Wenn Sie ein brauchbares Bild haben, das nicht älter als zwei Jahre ist, gibt es keinen Grund, unser Produkt oder ein anderes zu kaufen.
  2. Halten Sie die Ähnlichkeit, nicht die Perfektion. Das ist die Bedingung bei LinkedIn, der Kern des fedpol-Satzes und die Stelle, an der Robert Half ein Ausschlusskriterium sieht. Falten, Hautstruktur, Alter, Haaransatz und Brillenform dürfen nicht verschwinden; wenn ein Ergebnis Sie jünger oder glatter zeigt, verwenden Sie es nicht. Woran sich ein misslungenes Ergebnis erkennen lässt, steht im Artikel Woran man ein schlechtes KI-Bewerbungsfoto erkennt.
  3. Machen Sie den Test, der zählt. Zeigen Sie das Bild jemandem, der Sie täglich sieht, und fragen Sie nicht, ob es gut aussieht, sondern ob es Sie ist. Fällt die Antwort zögernd aus, nehmen Sie ein anderes Bild aus dem Satz oder keines.
  4. Verwenden Sie es niemals für Pass, Identitätskarte oder amtliche Ausweise. Dort ist die Rechtslage eindeutig, und ein abgelehnter Ausweisantrag kostet mehr Zeit als das Bild je gespart hat. Für Bewerbungsdossier, LinkedIn, Website und interne Verzeichnisse gilt diese Sperre nicht.
  5. Entscheiden Sie bewusst über die Offenlegung. Eine Pflicht dazu ist nicht belegt, eine Erwartung schon, und die Forschungslage sagt, dass die Offenlegung eher das Bild abwertet als Sie. Wer gefragt wird, sollte ehrlich antworten; in der Praxis fragen Recruiter das inzwischen direkt.

Kein Anbieter schreibt diesen Absatz gern. Ein KI-Bewerbungsfoto ist in der Schweiz erlaubt, es wird beim Screening fast nie erkannt, und im Blindtest wird es sogar bevorzugt. Trotzdem ist ein erkennbar künstliches Foto schlechter als gar keines, weil zwei Drittel der Recruiter dann negativ reagieren. Der Nutzen hängt daran, ob das Bild Sie zeigt. Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Ausführung, und sie entscheidet sich nicht im Gesetz, sondern in dem Moment, in dem Sie den Raum betreten. Wie der Rest eines Schweizer Bewerbungsfotos aussehen sollte, von Format bis Hintergrund, steht im Überblick Bewerbungsfoto Schweiz.

Quellen

  1. 20 Minuten: KI-Porträts: Erlaubt für Bewerbungen, verboten für den Pass (mit Stellungnahme der fedpol-Sprecherin Imane Rekkas), 23.03.2025, https://www.20min.ch/story/bildbearbeitung-portraetfoto-aufpolieren-mit-ki-worauf-du-achten-musst-103308970, abgerufen 2026-09-14
  2. Ringover: Does an AI headshot make you more hireable? Umfrage unter 1087 Recruitern, Juni 2024, publiziert 11.07.2024, https://www.ringover.com/blog/ai-headshots, abgerufen 2026-09-14
  3. Ringover-Auswertung, archivierte Fassung vom 25.02.2026 (Originalseite sperrt automatisierte Zugriffe mit HTTP 403), http://web.archive.org/web/20260225124446/https://www.ringover.com/blog/ai-headshots, abgerufen 2026-09-14
  4. tech.co: Recruiters Prefer AI Headshots, Aufbereitung derselben Umfrage, 13.08.2024, https://tech.co/news/recruiters-prefer-ai-headshots, abgerufen 2026-09-14
  5. EDÖB: Positionspapier KI und Datenschutz, 24.09.2025, https://www.edoeb.admin.ch/de/ki-und-datenschutz, abgerufen 2026-09-14
  6. EDÖB: Gemeinsame Erklärung zu KI-generierten Bildern, gemeinsam mit 60 weiteren Datenschutzbehörden, 23.02.2026, https://www.edoeb.admin.ch/de/gemeinsame-erklaerung-zu-ki-generierten-bildern, abgerufen 2026-09-14
  7. EDÖB: Umgang mit Fotos, https://www.edoeb.admin.ch/de/umgang-mit-fotos, abgerufen 2026-09-14
  8. LinkedIn Help: Profile photo guidelines and conditions, https://www.linkedin.com/help/linkedin/answer/a1377087/profile-photo-guidelines-and-conditions, abgerufen 2026-09-14
  9. Robert Half Schweiz: KI-generierte Bewerbungsbilder, was Recruiter und Bewerber wissen müssen (Martin Schröder), 07.05.2025, aktualisiert 11.06.2026, https://www.roberthalf.com/ch/de/insights/karriereentwicklung/ki-generierte-bewerbungsbilder-was-recruiter-und-bewerber-wissen-muessen, abgerufen 2026-09-14
  10. Schluchter, Licci & Partner AG, Zürich: Eigener Test eines KI-Bewerbungsfotos, https://www.schluchterlicci.ch/d/blog/posts/AI-Foto.php, abgerufen 2026-09-14
  11. jobs.ch Job-Coach: Bewerbungsfoto für den Lebenslauf, aktualisiert 01.10.2024, https://www.jobs.ch/de/job-coach/bewerbungsfoto-fuer-den-lebenslauf/, abgerufen 2026-09-14
  12. Nightingale & Farid 2022: AI-synthesized faces are indistinguishable from real faces and more trustworthy, PNAS 119(8), DOI 10.1073/pnas.2120481119, https://doi.org/10.1073/pnas.2120481119, abgerufen 2026-09-14
  13. Diel et al. 2024: Meta-Analyse zur Deepfake-Erkennung, 56 Studien, 86155 Teilnehmende, Computers in Human Behavior Reports 16:100538, DOI 10.1016/j.chbr.2024.100538, https://doi.org/10.1016/j.chbr.2024.100538, abgerufen 2026-09-14
  14. Long et al. 2026: Perceptions of AI-generated profile pictures, Cyberpsychology 20(4), Artikel 3, DOI 10.5817/CP2026-4-3, publiziert 04.09.2026, https://doi.org/10.5817/CP2026-4-3, abgerufen 2026-09-14
  15. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, in Kraft seit 01.09.2023, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de, abgerufen 2026-09-14

Fragen dazu

Ist ein KI-Bewerbungsfoto in der Schweiz erlaubt?

Ja. Es gibt kein Schweizer Gesetz, das KI-generierte oder KI-bearbeitete Bewerbungsfotos verbietet, und die einzige verifizierte Behördenaussage zum Thema, jene der fedpol-Sprecherin Imane Rekkas in 20 Minuten vom 23.03.2025, trennt genau so: verboten für den Pass, offen für die Bewerbung. Die praktische Bedingung ist die Ähnlichkeit. Zeigt das Bild jemand anderen als Sie selbst, wird aus einer erlaubten Bearbeitung ein Problem im Gespräch.

Muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass das Foto mit KI entstanden ist?

Eine Rechtspflicht dazu ist in der Schweiz nicht belegt. Eine Erwartung dagegen schon: In der Ringover-Umfrage unter 1087 Recruitern fanden 88 Prozent, die Verwendung eines KI-Fotos sollte offengelegt werden, und 66 Prozent gaben an, eine Offenlegung würde sie von der Kandidatin oder dem Kandidaten abschrecken. Beide Zahlen stammen aus derselben Befragung und sind Einstellungsabfragen, keine Messung von tatsächlichen Absagen.

Darf ich ein KI-Foto für den Pass oder die Identitätskarte verwenden?

Nein. fedpol-Sprecherin Imane Rekkas sagte 20 Minuten, das Foto dürfe nicht retuschiert oder sonst wie bearbeitet sein, ob mit KI oder anderen Mitteln spiele keine Rolle. Ein Bild aus einem KI-Dienst fällt darunter, unabhängig davon, wie zurückhaltend es bearbeitet wurde. Für amtliche Ausweise gilt ausschliesslich das unbearbeitete Foto nach den Vorgaben von fedpol.

Erkennen Recruiter ein KI-Bewerbungsfoto?

Schlechter, als die meisten annehmen. In der Ringover-Umfrage lagen die Recruiter bei 39,5 Prozent richtig, also unter dem Zufallsniveau, hielten sich aber zu 80 Prozent für treffsicher. Bei den teuersten getesteten Werkzeugen sank die korrekte Zuordnung auf 29,2 Prozent. Der häufigste Verdachtsauslöser war nicht ein sichtbarer Fehler, sondern ein zu makelloses Bild, genannt von 43,6 Prozent.

Ist ein KI-Profilbild auf LinkedIn erlaubt?

Ja, mit einer Bedingung. Die LinkedIn-Hilfeseite zu Profilfotos hält fest, man dürfe eine Illustration, Karikatur oder andere künstlerische Darstellung von sich verwenden, das Profilfoto müsse aber die eigene Erscheinung wiedergeben. KI-Generierung steht nicht auf der Verbotsliste, die dort Firmenlogos, Emojis, Landschaften, Tiere, Flaggen und Bilder anderer Personen nennt. Für die Behauptung, LinkedIn kennzeichne KI-Profilfotos, fand sich kein Beleg.

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