Zum Inhalt springen
Foto hochladen

Passfoto oder Bewerbungsfoto? Der Unterschied für die Schweiz

Das Passfoto folgt der fedpol-Norm auf den Millimeter, das Bewerbungsfoto keiner. Und ein KI-Bild ist für Pass und ID nicht zulässig.

Redaktion Dossierfoto Stand 2026-09-14 8 Minuten Lesezeit

Ein Passfoto und ein Bewerbungsfoto sind zwei verschiedene Bilder. Das Passfoto muss Sie an der Grenzkontrolle eindeutig identifizierbar machen und folgt dafür den Millimetervorgaben von fedpol. Das Bewerbungsfoto soll einer Person im Personalbüro zeigen, wer sich da bewirbt, und untersteht in der Schweiz keiner Behörde und keiner verbindlichen Norm.

Ein KI-Bild ist für Pass und Identitätskarte nicht zulässig

Ein Foto, das eine KI erzeugt oder nachbearbeitet hat, dürfen Sie für den Schweizer Pass und für die Identitätskarte nicht einreichen. Das gilt unabhängig davon, wie gut das Bild aussieht und wie ähnlich es Ihnen ist.

fedpol-Mediensprecherin Imane Rekkas sagte das auf Anfrage von 20 Minuten so:

Gemäss Art. 12 Abs 2 der EJPD Ausweisverordnung kann die ausstellende Behörde das Mitbringen einer digitalen Fotografie zulassen. Sie darf aber nicht retuschiert oder sonst wie bearbeitet sein, ob mit KI oder anderen Mitteln spielt keine Rolle. Ob das Foto allen Anforderungen entspricht und somit verwendet werden darf, obliegt der ausstellenden Behörde, welche diese Einzelfälle jeweils genau prüft.

Den Grund nennt dieselbe Stellungnahme:

Es ist wichtig, dass das Bild der Inhaberin oder dem Inhaber entspricht und er oder sie eindeutig identifizierbar ist. Andernfalls kann es insbesondere bei Grenzkontrollen oder anderen Identitätsprüfungen zu Schwierigkeiten kommen.

Beide Zitate: 20 Minuten, «KI-Porträts: Erlaubt für Bewerbungen, verboten für den Pass», publiziert am 23.03.2025, 20min.ch, abgerufen am 14.09.2026.

Für die meisten stellt sich die Frage ohnehin nicht, weil das Bild im Amt entsteht. Nur ein Teil der Kantone lässt ein mitgebrachtes Foto überhaupt zu. Auf der Seite von fedpol steht dazu wörtlich:

Manche Kantone gestatten das Mitbringen einer digitalen Fotografie. Will die antragstellende Person diese Möglichkeit nutzen, so muss sie dies beim Antrag auf Ausstellung eines Ausweises mitteilen. Für den Schweizer Pass wird ein digitales Farbbild benötigt.

Quelle: fedpol, «Beantragen», fedpol.admin.ch/de/beantragen, abgerufen am 14.09.2026.

Für die Bewerbung gilt das Gegenteil. Dort nimmt keine Behörde ein Bild ab, und keine Vorschrift verbietet Bildbearbeitung. Was in der Schweiz für KI-Fotos im Dossier gilt und wo die reale Grenze liegt, steht in Darf man ein KI-Bewerbungsfoto verwenden?.

Die beiden Normen nebeneinander

Vergleich der beiden Bildnormen. Links das biometrische Passfoto nach der fedpol-Fotomustertafel: 35 auf 45 Millimeter, Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke 29 bis 34 Millimeter, enger Ausschnitt, neutraler Ausdruck. Rechts das Bewerbungsfoto im Hochformat 3 zu 4 mit dem Kopf auf der oberen Drittellinie, ohne amtliches Mass und mit freiem Ausdruck.Amtlich vorgeschriebenPass und IdentitätskarteFrei gestaltbarBewerbungsdossier35 mm45 mm29 bis 34 mmKinn bisSchädeldeckeobereDrittelliniekeinamtlichesMassPassfotoAusdruck neutral, Mund geschlossenFrontalaufnahme, Kopf geradeHintergrund einfarbig und neutralnicht retuschiert, keine KIBewerbungsfotoLächeln erlaubtKörper schräg, Kopf zur KameraHintergrund neutral, aber freiHochformat, hier 3 zu 4

Links stehen Masse, weil fedpol sie vorschreibt. Rechts steht keines, weil es keines gibt.

Der Unterschied, Zeile für Zeile

Passfoto für Pass und ID Bewerbungsfoto fürs Dossier
Zweck maschinelle und menschliche Identifikation an der Grenze erster Eindruck bei einer Person im Personalbüro
Format und Grösse 35 x 45 mm ohne Rand (fedpol) kein amtliches Mass, ca. 4 x 5 cm üblich (JobCloud), Hochformat
Ausschnitt und Kopfhöhe Gesichtshöhe Kinn bis Schädeldecke 29 bis 34 mm, bei Kindern unter 11 Jahren mindestens 23 mm (fedpol) frei, üblich sind Kopf und Schultern; Augen ungefähr auf der oberen Drittellinie
Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral, keine Schatten, klare Trennung zum Kopf (fedpol) neutral empfohlen, aber nicht vorgeschrieben; draussen oder im Gebäude ist erlaubt (jobs.ch)
Ausdruck und Lächeln neutral, Mund geschlossen, freundlicher Gesichtsausdruck erlaubt (fedpol) natürlich lächeln, mit oder ohne sichtbare Zähne (jobs.ch)
Kleidung keine Uniform (fedpol), sonst keine Vorgabe passend zur Branche und zur Stelle, so wie Sie zum Gespräch erscheinen würden (jobs.ch)
Brille erlaubt, aber Augen dürfen nicht durch das Gestell verdeckt sein, keine Spiegelung, keine getönten Gläser (fedpol) tragen Sie sie bei der Arbeit, tragen Sie sie auch auf dem Foto (jobs.ch)
Aktualität höchstens 1 Jahr alt (fedpol) nicht älter als ein Jahr (JobCloud)
Wer es aufnehmen darf in der Regel das Passbüro vor Ort; mitgebrachte digitale Fotos nur, wo der Kanton es gestattet (fedpol) niemand ist vorgeschrieben; JobCloud rät zum Profi, jobs.ch schliesst Selfie und einfaches Handyfoto aus
Bearbeitung und KI nicht retuschiert und nicht bearbeitet, ob mit KI oder anderen Mitteln (fedpol via 20 Minuten) keine Vorschrift; die Grenze ist die Ähnlichkeit zu Ihnen, nicht das Werkzeug

Was die fedpol-Norm wörtlich verlangt

Die Kriterien stehen in der Fotomustertafel von fedpol, untertitelt «Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten». Sie liegt als PDF auf fedpol.admin.ch und ist auf den 18. August 2014 datiert. Die wichtigsten Sätze im Wortlaut:

Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).

Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm.

Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt !).

Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.

Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.

Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.

Quelle: fedpol, Fotomustertafel, PDF auf fedpol.admin.ch, abgerufen am 14.09.2026.

Die Tafel stammt aus einer Zeit vor den Bildgeneratoren und erwähnt KI mit keinem Wort. Das Verbot ergibt sich aus der Anforderung, dass das Bild unbearbeitet sein muss, und aus der oben zitierten Stellungnahme von fedpol.

Was für das Bewerbungsfoto gilt, und was nicht

In der Schweiz gehört ein Foto nach wie vor ins Dossier. JobCloud, der Betreiber von jobs.ch, schreibt:

Das Wichtigste vorweg: In der Schweiz ist es im Gegensatz zu Ländern wie den USA nach wie vor üblich, dass ein Lebenslauf ein Foto enthält.

Zur Grösse nennt derselbe Text einen konkreten Wert:

Ein Format von ca. 4 x 5 cm ist Standard, aber es kann auch etwas grösser sein.

Und JobCloud trennt die beiden Bilder ausdrücklich:

Auch wenn dein Bewerbungsbild seriös sein soll, so muss es dennoch kein Passfoto sein. Du kannst also durchaus lächeln oder etwas von deinen Zähnen zeigen.

Quelle: JobCloud, «Das Bewerbungsfoto für den Lebenslauf», jobcloud.ch, abgerufen am 14.09.2026.

Der Job Coach von jobs.ch beschreibt, wie es stattdessen aussehen soll: Körper schräg zur Kamera, Kopf frontal, Schultern locker, «Lächle natürlich, mit oder ohne sichtbare Zähne». Zur Brille heisst es dort: «Trägst du beim Arbeiten eine Brille? Trag sie ruhig auch auf dem Foto für den Lebenslauf.» Beim Hintergrund gibt jobs.ch Spielraum: «Es muss jedoch nicht immer eine unifarbene Studiowand sein. Das Bewerbungsfoto kann gut auch draussen mit natürlichem Licht oder in einem Gebäude entstehen.» (jobs.ch Job Coach, abgerufen am 14.09.2026)

Handyfoto bei Deckenlicht im Wohnzimmer, gelber Farbstich, Bücherregal im HintergrundDasselbe Gesicht als Bewerbungsfoto im Hochformat 3 zu 4, ruhiger Hintergrund, Kopf frontal, leichtes Lächeln
Links das Ausgangsbild, rechts das Bewerbungsfoto im Hochformat. Die abgebildeten Personen sind nicht real, alle Musterbilder auf dieser Seite sind erzeugt. Weitere Paare unter Muster.

Was jobs.ch ausschliesst, ist das Selfie als Endergebnis: «Wenn du an ein Selfie oder einfaches Handyfoto denkst, lautet die Antwort: Nein.» Das ist der Einwand, der unserem eigenen Angebot am nächsten kommt, und er ist berechtigt. Ein Handyfoto ist bei uns die Vorlage, nicht das Bild, das ins Dossier geht. Wie aus dem einen das andere wird, steht unter So funktioniert es.

Kann ich ein Passfoto als Bewerbungsfoto nehmen?

Technisch ja. Es gibt keine Regel, die es verbietet, und niemand wird Ihre Bewerbung deswegen zurückweisen.

Wirkungsvoll nein, und der Grund steht in der Norm. Die Fotomustertafel schreibt einen neutralen Ausdruck mit geschlossenem Mund vor. Das Gesicht muss 29 bis 34 der 45 Millimeter Bildhöhe füllen, also fast das ganze Bild. Der Hintergrund muss einfarbig sein und ohne Schatten.

Alle drei Vorgaben arbeiten gegen das, was ein Bewerbungsfoto leisten soll. Der neutrale Ausdruck wirkt im Lebenslauf verschlossen, während jobs.ch zum natürlichen Lächeln rät. Der enge Ausschnitt zeigt weder Schultern noch Kleidung, obwohl HR die Kleidung liest. Und ein Hintergrund ohne jede Tiefe sieht nach Ausweis aus. Farbe ist im Dossier ausserdem die bessere Wahl: jobs.ch hält fest, dass Farbfotos «weniger hart und authentischer» wirken als Schwarz-Weiss-Aufnahmen.

Dazu kommt die Bildqualität. Passbilder werden oft als Papierabzug ausgegeben und für die Bewerbung eingescannt. JobCloud warnt davor, dass ein Foto «durch das zusätzliche Scannen an Qualität» verliert. Im PDF-Dossier ist das sichtbar.

Ein Passfoto im Lebenslauf wird Ihnen niemand ankreiden, es nutzt den Platz nur schlechter. Was dort stattdessen wirkt, steht in Kleidung, Hintergrund und Ausdruck.

Und umgekehrt: taugt ein Bewerbungsfoto fürs Passbüro?

Nein, in aller Regel nicht. Ein gutes Bewerbungsfoto verletzt fast jede Vorgabe der Fotomustertafel: Der Kopf ist zu klein im Bild, der Körper steht schräg, der Mund ist offen, der Hintergrund hat Struktur oder Tiefe. Dazu kommt die Bearbeitung, die bei einem Studio- oder KI-Bild dazugehört und die fedpol ausschliesst.

Bei einer Brille auf dem Bild wird es zusätzlich eng. Die Norm lässt Brillen zu, verlangt aber, dass die Augen nicht vom Gestell verdeckt sind und die Gläser nicht spiegeln. Das ist bei einer Porträtausleuchtung mit Aufheller oft nicht erfüllt.

Bewerbungsfoto einer Person mit Brille und Bart, Fassungsform und Bart unverändert
Brille und Bart bleiben so, wie sie sind. Für das Dossier reicht das. Für das Passbüro reicht es nicht, weil das Bild bearbeitet ist.

Wenn Sie beides brauchen

Wir machen Bewerbungsfotos, keine Passfotos. Für die biometrische Seite betreiben wir ein zweites, getrenntes Angebot: selfie-passfoto.ch schneidet ein Selfie auf die Masse der Fotomustertafel zu und ersetzt den Hintergrund, ohne das Gesicht zu verändern. Das ist unser eigenes Angebot und keine neutrale Empfehlung, und auch dort gilt: Ob das Bild akzeptiert wird, entscheidet die ausstellende Behörde, wie fedpol im Zitat oben festhält. In den meisten Fällen entsteht das Ausweisfoto ohnehin vor Ort im Passbüro.

Für das Dossier laden Sie ein Handyfoto hoch und bekommen acht Bewerbungsfotos zurück. Die Musterbilder zeigen, wie die Ausgangsfotos aussahen, und über Foto hochladen geht es direkt los. Den Überblick über Regeln, Kosten und Format in der Schweiz gibt Bewerbungsfoto Schweiz.

Was dieser Artikel nicht belegen kann

Die Ausweisverordnung des EJPD, auf die sich fedpol beruft, liegt auf fedlex.admin.ch. Die Seite gibt ihren Text nur an Browser mit JavaScript aus und liess sich für diesen Artikel nicht als Zitat abrufen. Belegt ist deshalb die Aussage von fedpol gegenüber 20 Minuten, nicht der Wortlaut von Art. 12 Abs. 2 selbst.

Ebenfalls nicht belegt: eine amtliche Schweizer Vorgabe zum Seitenverhältnis von Bewerbungsfotos. Es gibt keine. Die Angabe «ca. 4 x 5 cm» stammt von JobCloud und ist eine Empfehlung, kein Mass. Unsere Bilder kommen im Verhältnis 3 zu 4, was innerhalb dieses Spielraums liegt.

Welche Kantone ein mitgebrachtes digitales Foto zulassen, sagt fedpol nicht abschliessend, sondern verweist auf die Wohnsitzgemeinde oder die kantonale Passstelle. Fragen Sie dort nach, bevor Sie ein Bild mitnehmen.

Quellen

  1. fedpol, Fotomustertafel. Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (PDF, Stand 18. August 2014), https://www.fedpol.admin.ch/dam/de/sd-web/ZA--3ny9zRWt/fotomustertafel.pdf, abgerufen 2026-09-14
  2. fedpol, Ausweise beantragen (Abschnitt Foto), https://www.fedpol.admin.ch/de/beantragen, abgerufen 2026-09-14
  3. 20 Minuten, KI-Porträts: Erlaubt für Bewerbungen, verboten für den Pass. Mit Stellungnahme von fedpol, publiziert 23.03.2025, https://www.20min.ch/story/bildbearbeitung-portraetfoto-aufpolieren-mit-ki-worauf-du-achten-musst-103308970, abgerufen 2026-09-14
  4. JobCloud, Das Bewerbungsfoto für den Lebenslauf, https://www.jobcloud.ch/c/de-ch/blog/ratgeber-checklisten/das-bewerbungsfoto-fuer-den-lebenslauf/, abgerufen 2026-09-14
  5. jobs.ch Job Coach, Bewerbungsfoto für den Lebenslauf, https://www.jobs.ch/de/job-coach/ratgeber-checklisten/bewerbungsfoto-fuer-den-lebenslauf/, abgerufen 2026-09-14

Fragen dazu

Darf ich ein KI-erzeugtes Foto für den Schweizer Pass oder die ID verwenden?

Nein. fedpol hält gegenüber 20 Minuten fest, das Bild dürfe nicht retuschiert oder sonst wie bearbeitet sein, ob mit KI oder anderen Mitteln spiele keine Rolle. Für die Bewerbung gibt es keine solche Vorschrift.

Kann ich ein Passfoto als Bewerbungsfoto nehmen?

Technisch ja, es verstösst gegen keine Regel. Wirkungsvoll nein: die biometrische Norm verlangt neutralen Ausdruck, geschlossenen Mund und engen Ausschnitt, also genau das Gegenteil dessen, was im Dossier ankommt.

Wie gross muss ein Bewerbungsfoto in der Schweiz sein?

Es gibt kein amtliches Mass. JobCloud nennt ca. 4 x 5 cm als Standard und ergänzt, es könne auch etwas grösser sein. Hochformat ist üblich.

Ist ein Bewerbungsfoto biometrisch?

Nein. Biometrisch heisst, dass das Bild den Vorgaben für Ausweisdokumente genügt, in der Schweiz also der Fotomustertafel von fedpol. Ein Bewerbungsfoto muss keine dieser Vorgaben erfüllen.

Muss ich auf dem Bewerbungsfoto ernst schauen?

Nein. jobs.ch rät ausdrücklich, natürlich zu lächeln, mit oder ohne sichtbare Zähne. Der geschlossene Mund gilt nur für das Passfoto.

Weiterlesen