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Foto im Schweizer Lebenslauf: ja oder nein, und wohin damit?

Warum das Bewerbungsfoto in der Schweiz üblich blieb, in Deutschland verschwand, und wo es im Dossier hingehört.

Redaktion Dossierfoto Stand 2026-09-14 10 Minuten Lesezeit

Pflicht ist das Foto nirgends in der Schweiz, keine Rechtsnorm verlangt es. Üblich ist es trotzdem so stark, dass ein Lebenslauf ohne Bild hier auffällt, statt neutral zu wirken. Sein Platz ist die obere Ecke der ersten Seite, meist rechts, im Hochformat.

Die offiziellen Schweizer Stellen empfehlen das Foto

Das Bewerbungsfoto steht hier in den Unterlagen der Arbeitsverwaltung und der Berufsberatung. SECO und arbeit.swiss listen als Inhalt des Lebenslaufs „Persönliche Daten, gegebenenfalls mit Bewerbungsfoto"; die französische Fassung derselben Bundesseite lässt den Vorbehalt weg: „données personnelles avec photo vous mettant en valeur".

berufsberatung.ch, das Portal des SDBB, fragt gar nicht erst, ob. Das Foto steht dort als Bestandteil Nummer 2 des Lebenslaufs: „Verwende ein aktuelles Farbfoto mit neutralem Hintergrund. Achte auf ein freundliches Lächeln, gepflegtes Aussehen und passende Kleidung. Verwende kein Selfie." Die Laufbahnberatung des Kantons St. Gallen wird 2025 konkret: „gehört oben rechts auf den Lebenslauf, im Format von ca. 4 x 6 cm, ein aktuelles Farbfoto von Ihnen".

Am genauesten trifft es jobs.ch: „Es ist nicht Pflicht, ein Bewerbungsfoto auf dem Lebenslauf zu platzieren. Jedoch ist ein Foto auf dem Lebenslauf in der Schweiz üblich. Daher empfehlen wir dir, auf deinem Lebenslauf ebenfalls ein Foto von dir zu platzieren." In der Romandie liegt die Erwartung eher noch etwas höher, jobup.ch nennt die Praxis „particulièrement en Suisse romande".

Deutschland hat das Foto verloren, die Schweiz nicht

Wer auf Deutsch nach Bewerbungsratgebern sucht, landet fast immer in Deutschland. Dort gilt seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und Stepstone fasst die Folge in einem Satz: „Potenzielle Arbeitgeber dürfen also kein Foto zu deiner Bewerbung fordern." Verboten ist es damit nicht, aber ganze Branchen haben es abgeschafft.

Ein Gegenstück zum AGG hat die Schweiz nie bekommen. Der Rechtsratgeber der Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Bundes schreibt: „In der Schweiz gibt es keine umfassende Gesetzgebung gegen rassistische Diskriminierung." Einzig die Rassismusstrafnorm von Artikel 261bis StGB verbiete rassistische Diskriminierung explizit, im privatrechtlichen Persönlichkeitsschutz sei das Diskriminierungsrecht „lückenhaft". Das Gleichheitsgebot der Bundesverfassung hilft im Bewerbungsverfahren wenig, es „bindet allerdings nur den Staat und ist nur sehr beschränkt unter Privaten anwendbar".

Der deutsche Ratschlag „lass das Foto weg, das ist heute Standard" ist deshalb in Deutschland richtig und für die Schweiz falsch abgeleitet. Hier fehlt der rechtliche Gegendruck, der die Konvention in Deutschland gekippt hat.

In den USA und in Grossbritannien ist das Foto der Fehler

Der umgekehrte Rat taugt genauso wenig. jobs.ch sagt es selbst: „In der Schweiz ist es im Gegensatz zu Ländern wie den USA nach wie vor üblich, dass ein Lebenslauf ein Foto enthält." Nexaria nennt beide Länder, anders als in den USA oder Grossbritannien, „wo darauf bewusst verzichtet wird". Ein Nutzer in r/askswitzerland zieht daraus die Konsequenz für die hiesigen Niederlassungen: „If you apply at a FANG in Switzerland, under no circumstances add a photo, age, or anything else that puts the company at risk of a discrimination lawsuit."

Im selben Thread steht die Faustregel dazu: Amerikanische Firmen in der Schweiz erwarten das amerikanische Format, bei internationalen Firmen kommt es auf das Gewicht des US-Geschäfts an, wenig internationale Schweizer Firmen erwarten das Schweizer Format.

Wer es weglässt, fällt auf

Freiwillig heisst nicht folgenlos. Im Thread „CV in Switzerland: Photo or No Photo?" von Januar 2026 steht als meistbewerteter Kommentar, das Foto sei „so common you stand out without one". Im Herbst davor, in einem Thread von Zuzügern mit Diskriminierungsbedenken: „You would have to be some hot shot IT programmer to expect to land a decent job without a photo on your CV." Ein EPFL-Absolvent bekam 2024 zu hören, kleinere und konservativere Schweizer Firmen könnten die Bewerbung ohne Foto wegwerfen.

Eine Zahl kursiert in diesen Threads immer wieder: „I would say that 95 % of applicants have a photo on their CV." Das ist die Schätzung eines einzelnen Nutzers aus r/Switzerland, keine Erhebung. Eine Schweizer Statistik zum Anteil der Bewerbungen mit Foto gibt es nicht. Für Deutschland schon: Laut der Joblift-Studie 2022 halten dort 37 Prozent der Befragten ein Foto für verzichtbar, bei Berufseinsteigern 52 Prozent.

Auch hier bewegt sich etwas. jobs.ch weist darauf hin, dass grosse Unternehmen „bewusst darauf hinweisen, sich auch ohne Foto zu bewerben, um Diskriminierungen aufgrund von optischen Erscheinungen zu vermeiden", und JobCloud schreibt über den eigenen Standard, er „beginnt aber langsam zu wanken".

Die Diskriminierungsfrage, ehrlich

Wer aus Prinzip kein Foto mitschicken will, verdient eine Antwort, die auch dann gilt, wenn sie gegen den Verkauf von Bewerbungsfotos spricht.

Das Foto selbst kann der Filter sein

Der klarste Beleg stammt aus Deutschland. Doris Weichselbaumer verschickte in einem Feldexperiment identische Bewerbungen mit drei Profilen und mass die Rückrufquoten: 18,8 Prozent für eine Bewerberin mit deutschem Namen, 13,5 Prozent mit türkischem Namen, 4,2 Prozent mit türkischem Namen und Kopftuch auf dem Bewerbungsfoto. Für eine Stelle in der Bilanzbuchhaltung musste die Kopftuchträgerin 7,6-mal so viele Bewerbungen schreiben. Der Unterschied zwischen dem zweiten und dem dritten Profil liegt allein im Bild.

Aussehen wirkt auch jenseits von Herkunftsmerkmalen. Die Kalaidos Fachhochschule referiert eine Studie von Kanning und Wördekemper mit 418 Teilnehmenden, rund die Hälfte davon Personalfachleute: Auch sehr erfahrene Personen würden „im Schnitt weniger attraktive Personen weniger häufig zum Bewerbungsgespräch einladen als attraktivere BewerberInnen". Ebenfalls eine deutsche Stichprobe, referiert von einer Schweizer Quelle.

Was für die Schweiz gemessen ist

Für die Schweiz existiert eine grosse Feldstudie, aber sie misst den Namen, nicht das Foto. Eva Zschirnt und Rosita Fibbi verschickten für nccr on the move Bewerbungen auf über 800 Stellen in der Deutsch- und Westschweiz. Bewerbende mit ausländischen Namen müssen demnach „ca. 30% mehr Bewerbungen schreiben als Schweizer*innen", bei kosovarischen Namen rund 40 Prozent, im Verkauf rund 50 Prozent. Bei türkischstämmigen Kandidatinnen und Kandidaten fand die Studie keine statistisch signifikante Diskriminierung. Die Autorinnen halten selbst fest, ihre Methode messe „nur ein Minimum an Diskriminierung".

HR Today berichtete im Juli 2025, People of Color müssten rund 30 Prozent mehr Bewerbungen schreiben, obwohl die Qualifikationen identisch seien. In derselben Umfrage unter 107 Befragten halten zwei Drittel Blind Recruiting im eigenen Unternehmen für unwahrscheinlich, während 43 Prozent es persönlich einführen würden.

Für die Schweiz ist damit der Effekt des Namens belegt, der des Fotos nicht: Niemand hat hier gemessen, wie sich dieselbe Bewerbung mit und ohne Bild schlägt.

Anonyme Bewerbungen kommen in der Schweiz nicht durch

Politische Vorstösse zu anonymisierten Bewerbungen laufen laut NZZ in Basel-Stadt und in der Stadt Zürich für den öffentlichen Sektor. Durchgesetzt haben sie sich nirgends. Das Kompetenzzentrum für Diversity und Inclusion der Universität St. Gallen, das den Basler Pilotversuch evaluiert hat, kommt zum Schluss, dass anonymisierte Verfahren keine Garantie gegen Diskriminierung sind, und rät von einer flächendeckenden Einführung ab. Im selben Bericht steht aber der Hinweis, auf der Karrierewebsite lasse sich festhalten, dass auf Fotos und eventuell auf das Geburtsdatum grundsätzlich verzichtet werde.

Das Gegenargument, das man kennen sollte

Eine Meta-Analyse von 43 Studien aus OECD-Ländern zwischen 1990 und 2015 (Zschirnt und Ruedin 2016, DOI 10.1080/1369183X.2015.1133279) stellt fest, dass die gemessene Diskriminierung in deutschsprachigen Ländern geringer ausfällt als anderswo: rund 1,4-mal so viele Bewerbungen statt 1,8-mal. In genau diesen Ländern sind die Bewerbungsunterlagen umfangreicher und enthalten mehr persönliche Angaben, Foto inklusive.

Das ist eine Korrelation über Länder hinweg und kein Kausalnachweis fürs Foto. Die Rechnung „Foto weg, also weniger Diskriminierung" ist durch die Datenlage jedenfalls nicht gedeckt.

Das Foto wird auch bewusst als Werkzeug eingesetzt

Zwei Kommentare aus einem deutschen Forum, direkt untereinander. Ein Nutzer mit ausländischem Namen schreibt: „Habe einen ausländischen Namen, sehe aber sehr sehr Deutsch aus (blond, blaue Augen, ‚helle' Haut). Das nutze ich zu meinem Vorteil." Die Antwort darunter: „Rip me, ausländischer Name und ausländisches Aussehen.. lasse das Bild deshalb weg, aber bringt nichts bei meinem Namen."

Das Foto ist eine zusätzliche Information, die in beide Richtungen wirken kann. Die Entscheidung darüber ist eine Risikoabwägung.

Die praktische Konsequenz

  • Weglassen, wenn die Ausschreibung es so will, wenn Sie sich bei einem US-Konzern oder einer stark international geprägten Firma bewerben, oder wenn Sie nicht nach dem Gesicht sortiert werden möchten. In kleinen, konservativen Betrieben kostet das etwas.
  • Beilegen bei KMU, Verwaltung, Detailhandel, Pflege und Gewerbe in der Schweiz.
  • Im Zweifel beilegen, aber ein Bild, das Sie selbst kontrolliert haben. Wer mit dem Foto hadert, will meist kein schöneres Gesicht, sondern Kontrolle über eines.

Wohin das Foto gehört

Schematische Lebenslauf-Seite mit den drei üblichen Positionen des Bewerbungsfotos: gross auf dem Deckblatt, oben rechts im Lebenslauf und oben links bei zweispaltigem Layout Wo das Foto im Dossier steht Deckblatt Lebenslauf, oben rechts Lebenslauf, oben links Lange Kante 5 bis 10 cm. Dann kein zweites Foto im Lebenslauf. Der häufigste Platz. 4 bis 6 cm breit, 5 bis 7 cm hoch. Bei zweispaltigem Layout. Gleiche Grösse wie oben rechts.
Die drei üblichen Positionen. Das Foto steht entweder gross auf dem Deckblatt oder klein im Lebenslauf, nicht an beiden Orten.

Erste Seite, obere Ecke, Hochformat. Oben rechts ist die häufigste Angabe, der Kanton St. Gallen nennt sie ausdrücklich, CV Pics bezeichnet sie als das klassische Layout. Oben links funktioniert bei zweispaltigen Vorlagen.

Bei der Grösse widersprechen sich die Schweizer Quellen, und CV Pics sagt auch, warum: „Heutzutage hat man mehr kreativen Spielraum und es gibt die Norm nicht mehr."

Quelle Empfohlene Grösse
jobs.ch ca. 4 x 5 cm, „aber es kann auch etwas grösser sein"
Kanton St. Gallen ca. 4 x 6 cm, oben rechts
CV Pics 4 bis 5 cm breit, 5 bis 7 cm hoch, kurze Kante mindestens 3,5 cm
Career Services UZH 4,5 x 6,5 bis 6 x 9 cm, Ausschnitt auf Kopf und Schultern begrenzt

Ungefähr 4,5 x 6 cm im Hochformat liegt in jeder dieser Spannen. Fürs Deckblatt nennt CV Pics 5 bis 10 cm für die lange Kante. Dort ist das Foto laut jobs.ch optional, und dieselbe Quelle warnt, ein grosses Bild könne „dich vielleicht als etwas selbstverliebt und egozentrisch erscheinen lassen". Trägt das Deckblatt das Foto, bleibt der Lebenslauf ohne.

Drei Details nennt sonst kaum jemand, alle von CV Pics: Drehen Sie den Körper zur Seitenmitte, bei rechtsbündigem Foto also nach links, Spiegeln ist erlaubt. Ein schwarzer Rahmen ist zu vermeiden, sonst „kann es wie eine Todesanzeige wirken". Ein rundes Foto braucht einen nicht-weissen Hintergrund, sonst verschwindet die Kante.

Dateigrösse und Auflösung im PDF

CV Pics nennt eine Zahl, die sonst nirgends steht: Das gesamte Dossier-PDF aus Foto, Lebenslauf und Anschreiben sollte 1,5 MB nicht überschreiten.

Bei 300 dpi entspricht ein Foto von 4,5 x 6 cm rund 530 x 710 Pixeln, bei 5 x 7 cm rund 590 x 830 Pixeln. Mehr braucht ein Dossier nicht, das am Bildschirm gelesen wird. Wer eine 4000 Pixel breite Kameradatei in Word einfügt und als PDF exportiert, trägt die volle Auflösung mit. Skalieren Sie das Foto vorher auf die Zielgrösse und speichern Sie es als JPEG, statt sich auf die PDF-Komprimierung zu verlassen.

Noch ein Punkt aus r/Switzerland: RAV-Kurse empfehlen das Schweizer Format mit Foto, während ATS-Prüfwerkzeuge Bilder abstrafen. Bei einem Online-Formular mit Feldern spielt das Layout ohnehin kaum eine Rolle. Verlangt die Firma ein PDF, gilt die Schweizer Konvention.

Was auf dem Bild zu sehen sein muss

Handyfoto in der Sonne auf einem Parkplatz, Augen zusammengekniffen Dasselbe Gesicht als Bewerbungsfoto im Hochformat vor neutralem Hintergrund
Links das Ausgangsbild, rechts das Ergebnis im Hochformat, wie es im Lebenslauf steht. Die abgebildete Person ist nicht real, die Verwandlung dazwischen schon. Mehr Beispiele auf der Musterseite.

Die Anforderungen sind über alle Schweizer Quellen hinweg fast deckungsgleich. Das Foto soll aktuell sein, jobs.ch nennt maximal ein Jahr, die Career Services der Universität Zürich maximal zwei. Kein Selfie, kein Automatenfoto, kein Ferienbild, das ist die meistgenannte Schweizer HR-Warnung und steht bei berufsberatung.ch wie bei jobs.ch. Der Hintergrund soll neutral sein, wobei sich hier dieselbe Plattform in zwei Sprachen widerspricht: jobs.ch schreibt, er solle „jedoch nicht weiss sein", jobup.ch empfiehlt auf Französisch „un fond neutre avec un arrière-plan blanc ou gris clair uni". Die Schnittmenge ist ein helles, ruhiges Grau. Lächeln ist erlaubt: „Du kannst also durchaus lächeln oder deine Zähne zeigen."

Den Massstab für alles Übrige setzt das BIZ des Kantons Bern in seinen Tipps fürs Bewerbungsdossier von August 2025: „Authentisch, mit Wiedererkennungswert (setzen Sie KI / Photoshop spärlich ein)." Eine kantonale Amtsstelle schreibt das inzwischen hin. Das Bild muss die Person zeigen, die im Vorstellungsgespräch erscheint.

Was Kleidung, Hintergrundfarbe und Ausdruck je nach Branche bedeuten, steht unter Kleidung, Hintergrund und Ausdruck, was ein Bewerbungsfoto hier kostet, im Kostenvergleich, und die Regeln im Überblick im Artikel Bewerbungsfoto Schweiz.

Die kurze Fassung

Ein Foto im Schweizer Lebenslauf ist freiwillig und üblich. Wer es weglässt, sollte das bewusst tun und wissen, in welcher Art von Unternehmen das gut geht. Wer es beilegt, setzt es oben rechts auf die erste Seite, im Hochformat, ungefähr 4,5 x 6 cm gross, aktuell, mit ruhigem Hintergrund und einem Gesicht, das im Gespräch wiedererkannt wird.

Für den letzten Punkt gibt es dieses Angebot: acht Bewerbungsfotos aus einem Handyfoto, im Hochformat und in einer Dateigrösse, die ein Dossier verträgt. Was das kostet, steht auf der Preisseite, wie es aussieht, auf der Musterseite, und wer es probieren will, lädt ein Foto hoch.

Quellen

  1. SECO / arbeit.swiss: Bewerbungstipps, https://www.arbeit.swiss/de/stellensuchende/bewerbungstipps, abgerufen 2026-09-14
  2. berufsberatung.ch (SDBB): Lebenslauf erstellen, https://www.berufsberatung.ch/de/lebenslauf-erstellen, abgerufen 2026-09-14
  3. jobs.ch Job Coach: Das Bewerbungsfoto für den Lebenslauf, https://www.jobs.ch/de/job-coach/bewerbungsfoto-fuer-den-lebenslauf/, abgerufen 2026-09-14
  4. jobs.ch Job Coach: Deckblatt in der Bewerbung, https://www.jobs.ch/de/job-coach/deckblatt-in-der-bewerbung/, abgerufen 2026-09-14
  5. jobup.ch (JobCloud, Romandie): La photo de candidature, https://www.jobup.ch/fr/job-coach/conseils-checklistes/photo-de-candidature/, abgerufen 2026-09-14
  6. Career Services Universität Zürich: Lebenslauf, https://www.careerservices.uzh.ch/de/ratgeber/bewerbung/bewerbungsdossier/Lebenslauf.html, abgerufen 2026-09-14
  7. CV Pics: Format von Bewerbungsfotos, https://www.cvpics.ch/karriereratgeber/bewerbungsfoto/format-bewerbungsfotos/, abgerufen 2026-09-14
  8. Nexaria: Foto im Lebenslauf, https://www.nexaria.ch/faq/lebenslauf-bewerbung/foto-im-lebenslauf/, abgerufen 2026-09-14
  9. job-selection.ch: Bewerbungsfoto in der Schweiz, Pflicht oder freiwillig, https://job-selection.ch/bewerbungsfoto-in-der-schweiz-pflicht-freiwillig-oder-besser-weglassen/, abgerufen 2026-09-14
  10. Fachstelle für Rassismusbekämpfung (Bund), Rechtsratgeber: Rechtslage in der Schweiz, https://www.rechtsratgeber-rassismus.admin.ch/rechtslage/d117.html, abgerufen 2026-09-14
  11. Stepstone (Deutschland): Bewerbungsfoto, Stand 02.09.2025, https://www.stepstone.de/magazin/artikel/bewerbungsfoto, abgerufen 2026-09-14
  12. Weichselbaumer, Doris: Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves, IZA DP 10217 (2016), https://www.iza.org/publications/dp/10217/discrimination-against-female-migrants-wearing-headscarves, abgerufen 2026-09-14
  13. Zschirnt, Eva / Fibbi, Rosita (nccr on the move, 25.03.2019): Werden Schweizer/innen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert?, https://nccr-onthemove.ch/blog/werden-schweizer-innen-mit-migrationshintergrund-auf-dem-arbeitsmarkt-diskriminiert/, abgerufen 2026-09-14
  14. Zurbuchen, Anja / Lanfranconi, Lucia (HR Today, 01.07.2025): Ein Lebenslauf sagt mehr als er sollte, https://www.hrtoday.ch/de/article/ein-lebenslauf-sagt-mehr-als-er-sollte-und-oft-das-falsche, abgerufen 2026-09-14
  15. NZZ: Bewerbungen ohne Fotos, Namen und Herkunftsangaben, https://www.nzz.ch/zuerich/bewerbungen-ohne-fotos-namen-und-herkunftsangaben-bringt-anonymitaet-mehr-chancengerechtigkeit-ld.10020722, abgerufen 2026-09-14
  16. Kompetenzzentrum für Diversity und Inclusion (CCDI-HSG), Universität St. Gallen: Kein Name, kein Alter, kein Foto. Was bringen anonymisierte Bewerbungen?, https://es.unisg.ch/de/blog/kein-name-kein-alter-kein-foto-was-bringen-anonymisierte-bewerbungen/, abgerufen 2026-09-14
  17. Kalaidos Fachhochschule (30.10.2019) zur Studie Kanning und Wördekemper 2019, Wirtschaftspsychologie Aktuell 3, 13 bis 16, https://www.kalaidos-fh.ch/de-CH/Blog/Posts/Archiv/wp-1188-Bewerbungsfotos, abgerufen 2026-09-14
  18. Personalwirtschaft (Deutschland): Joblift-Studie 2022 zum Bewerbungsfoto, https://www.personalwirtschaft.de/news/recruiting/joblift-studie-bewerbungsfoto-gerade-bei-berufseinsteigern-unbeliebt-134424/, abgerufen 2026-09-14
  19. r/askswitzerland: CV in Switzerland, Photo or No Photo? (10.01.2026), https://www.reddit.com/r/askswitzerland/comments/1q9e1u8/cv_in_switzerland_photo_or_no_photo/, abgerufen 2026-09-14
  20. r/askswitzerland: Photos on CV? (24.10.2025), https://www.reddit.com/r/askswitzerland/comments/1of1qx4/photos_on_cv/, abgerufen 2026-09-14
  21. r/askswitzerland: Headshots on CVs, what are we doing these days? (26.03.2024), https://www.reddit.com/r/askswitzerland/comments/1bo2m21/headshots_on_cvs_what_are_we_doing_these_days/, abgerufen 2026-09-14
  22. r/askswitzerland: CV format when applying to international companies (16.04.2020), https://www.reddit.com/r/askswitzerland/comments/g2ev36/cv_format_when_applying_to_international_companies/, abgerufen 2026-09-14
  23. r/Switzerland: Do we still put our photos on CVs? (17.09.2021), https://www.reddit.com/r/Switzerland/comments/ppx30t/do_we_still_put_our_photos_on_cvs/, abgerufen 2026-09-14
  24. r/Switzerland: Making a CV ATS friendly (06.11.2024), https://www.reddit.com/r/Switzerland/comments/1gl8yr5/making_a_cv_ats_friendly/, abgerufen 2026-09-14
  25. r/arbeitsleben (Deutschland): Sendet ihr ein Bild mit bei eurer Bewerbung? (02.01.2023), https://www.reddit.com/r/arbeitsleben/comments/101903z/sendet_ihr_ein_bild_mit_bei_eurer_bewerbung/, abgerufen 2026-09-14

Fragen dazu

Ist ein Foto im Lebenslauf in der Schweiz Pflicht?

Nein. Keine Schweizer Rechtsnorm verlangt ein Bewerbungsfoto, und jobs.ch schreibt das auch so. Üblich ist es trotzdem, und die offizielle Beratung von arbeit.swiss bis berufsberatung.ch führt es als normalen Bestandteil des Lebenslaufs.

Wo gehört das Foto im Lebenslauf hin?

Auf die erste Seite, in die obere Ecke, im Hochformat. Die Berufsberatung des Kantons St. Gallen nennt ausdrücklich oben rechts. Bei zweispaltigen Vorlagen sitzt es oben links über der schmalen Spalte, das ist ebenso akzeptiert.

Wie gross soll das Bewerbungsfoto sein?

Die Schweizer Quellen nennen zwischen 4 mal 5 cm und 6 mal 9 cm, eine verbindliche Norm gibt es nicht mehr. Wer sich nicht entscheiden will, liegt mit ungefähr 4,5 mal 6 cm im Hochformat in jeder dieser Spannen.

Schadet mir das Foto, wenn ich einen ausländischen Namen habe?

Für die Schweiz ist der Effekt des Namens gemessen, nicht der des Fotos. Bewerbende mit ausländischen Namen müssen laut nccr on the move rund 30 Prozent mehr Bewerbungen schreiben. Ob ein Foto diesen Nachteil verstärkt oder abschwächt, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht belegt.

Kann ich das Foto einfach weglassen?

Ja, und in internationalen Konzernen, bei US-Firmen und überall dort, wo die Ausschreibung ausdrücklich kein Foto will, ist das auch die bessere Wahl. In kleinen, konservativen Schweizer Betrieben ist das Risiko umgekehrt: dort fällt das fehlende Bild auf.

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